16.02.2011 | Kurz berichtet
Diese Unterlagen können Sie jetzt vernichten
Der Jahreswechsel bringt die Möglichkeit mit sich, ältere Unterlagen zu vernichten und so wieder „Raum“ im Unternehmen zu schaffen. Seit dem 1.1.11 können Aufzeichnungen aus 2000 und früher, Inventare, die bis zum 31.12.00 aufgestellt worden sind, Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Lageberichte, die 2000 oder früher aufgestellt worden sind, Buchungsbelege aus dem Jahre 2000 oder früher, empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe und Kopien der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, die 2004 oder früher empfangen bzw. abgesandt wurden, sowie sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen aus dem Jahre 2004 oder früher vernichtet werden, wobei die Fristen für die Steuerfestsetzungen zu beachten sind. Ausgenommen von der Möglichkeit zur Vernichtung sind Unterlagen die im Rahmen einer begonnenen Außenprüfung, steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen, in einem schwebenden oder aufgrund einer Außenprüfung zu erwartenden Rechtsbehelfsverfahren oder zur Begründung der Anträge an das Finanzamt noch von Bedeutung sind oder Unterlagen, die sich auf eine vorläufige Steuerfestsetzung beziehen. Elektronisch erstellte Daten sind ebenfalls für zehn Jahre zugriffsfähig zu erhalten, sodass Daten von 2000 und früher auch hier gelöscht werden können.