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  • 08.09.2016 · Fachbeitrag · Bearbeitungsentgelte

    Was dem Verbraucher billig ist, ist dem Unternehmer Recht

    | Auch einem Unternehmer gegenüber erbringt der Darlehensgeber keine sonstige, rechtliche Leistung, für die er die Bearbeitungsgebühr als gesonderte Vergütung verlangen könnte. |