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  • 05.11.2021 · Fachbeitrag · Kosten und Gebühren

    Anwaltliche Kosten im obligatorischen Güteverfahren

    | Die Kosten der anwaltlichen Vertretung in einem nach § 15a EGZPO obligatorischen Güteverfahren sind keine erstattungsfähigen (Vorbereitungs-)Kosten des späteren Rechtsstreits (BGH 24.6.21, V ZB 22/20, Abruf-Nr. 224227 ). |