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  • 05.01.2024 · Fachbeitrag · Verbraucherschutz

    Kein zweites Widerrufsrecht nach automatischer Verlängerung

    | Dem Verbraucher kommt das Recht, einen Fernabsatzvertrag zu widerrufen, bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen nur ein einziges Mal zu, wenn der Vertrag folgende Voraussetzungen erfüllt: Er sieht für den Verbraucher anfangs einen kostenlosen Zeitraum vor, dem sich – falls der Verbraucher den Vertrag in diesem Zeitraum nicht kündigt oder widerruft – ein kostenpflichtiger Zeitraum anschließt, der sich, wenn dieser Vertrag nicht gekündigt wird, automatisch um einen bestimmten Zeitraum verlängert. |