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  • 08.09.2016 · Fachbeitrag · Vollstreckungstitel

    Aufzehrung eines Titels durch die Feststellung zur Tabelle

    | Ein früherer Vollstreckungstitel wird nur insoweit aufgezehrt, als dieser Titel mit dem Auszug aus der Insolvenztabelle deckungsgleich ist. Das hat jetzt das AG Nürnberg entschieden. Seine Auffassung hat für Gläubiger entscheidende Vorteile. |