Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften können auf Antrag nach der tariflichen Einkommensteuer besteuert werden, auch wenn der Steuerpflichtige als Anteilseigner (mindestens zu 1 %) aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft keinen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung derselben ausüben kann (BFH 25.8.15, VIII R 3/14).
Mit Urteil vom 29. Juli 2015 hat der XI. Senat des Bundesfinanzhofs entschieden, dass eine private Arbeitsvermittlerin Vermittlungsleistungen gegenüber Arbeitsuchenden mit einem sog. Vermittlungsgutschein ...
Die OFD NRW (Kurzinfo 6.7.15, ESt Nr. 23/2015) hat sich zur steuerlichen Berücksichtigung von Bonuszahlungen der Krankenversicherung geäußert. Nach der Verwaltungsauffassung sind als Beitragsrückerstattungen auch ...
Der VIII. Senat des BFH hat entschieden, bis zu welchem Zeitpunkt ein Antrag auf sog. Regelbesteuerung für Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gestellt werden kann. Das Ergebnis: Der Antrag ist spätestens mit Abgabe der ESt-Erklärung zu stellen (BFH 28.7.15, VIII R 50/14).
Ein Schuldner darf eine Verpflichtung, für die sein Gläubiger einen einfachen Rangrücktritt ausgesprochen hat, nicht passivieren, wenn eine Tilgung lediglich aus künftigen Bilanzgewinnen und aus einem etwaigen ...
Der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit einem am 16. September 2015 verkündeten Urteil im Verfahren X R 43/12 entschieden, dass Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der ...
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Wer planmäßig und mit erheblichem Organisationsaufwand mindestens 140 fremde Pelzmäntel in eigenem Namen über eine Internet-Handelsplattform verkauft, übt laut BFH eine unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit aus (BFH 12.8.15, XI R 43/13).