Lebt ein Kind im EU-Ausland bei der geschiedenen Ehefrau, ist sie, nicht aber der in Deutschland lebende Vater laut BFH kindergeldberechtigt (BFH 4.2.16, III R 17/13). Dasselbe gilt, wenn das Kind in den Haushalt einer im EU-Ausland lebenden Großmutter aufgenommen wird (BFH 10.3.16, III R 62/12).
Nimmt ein Kind nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung ein Studium auf, das eine Berufstätigkeit voraussetzt, ist das Studium nicht integrativer Bestandteil einer einheitlichen Erstausbildung.
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Steuerpflichtiger als gewerblicher Grundstückshändler anzusehen ist, sind diesem ebenfalls die Grundstücksgeschäfte zuzurechnen, die von einer Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, getätigt wurden. Der BFH hat insoweit seine ständige Rechtsprechung bestätigt (BFH 28.10.15, X R 22/13, Abruf-Nr. 182823 ). Die Entscheidung hebt sich aber dennoch in einem wichtigen Punkt von den vorherigen Urteilen ab: Der BFH hatte hier nämlich erstmals einen Fall zu entscheiden, ...
Postdienstleistungen sind nur umsatzsteuerfrei, wenn sich der Unternehmer verpflichtet, Postsendungen an allen Werktagen und damit im Regelfall sechsmal wöchentlich zuzustellen, wie der Bundesfinanzhof jetzt ...
Die Finanzverwaltung hat sich erstmals zu der Frage positioniert, welche Folgen es für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung oder Ausfuhrlieferung hat, wenn Lieferant und Kunde den Transportweg ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
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Immer wieder kommt es vor, dass ein Gesellschafter, der einen Anteil an einer Sozietät erwirbt, den Kaufpreis nicht sofort aus eigenen Geldmitteln bezahlt, sondern aus künftigen Gewinnen aus dem erworbenen Gesellschaftsanteil. Regelmäßig stellt sich hier die Frage, ob der Altgesellschafter – wenn der Veräußerungsgewinn nicht begünstigt ist – diesen bereits bei Anteilsübergang oder erst bei Zufluss des Geldes zu versteuern hat und wie hoch die Gewinne der Neugesellschafter in der Verzichtsphase sind.