Nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG sind Krankenhäuser von der Gewerbesteuer befreit, wenn bei ihnen im Erhebungszeitraum die in § 67 Abs. 1 oder Abs. 2 AO bezeichneten Voraussetzungen erfüllt worden sind. Der BFH hat nunmehr klargestellt, dass die Gewerbesteuerbefreiung einer nach dieser Maßgabe steuerbefreiten Betriebskapitalgesellschaft auf eine als Besitzunternehmen handelnde GmbH & Co. KG erstreckt werden kann. Das FG hatte in der ersten Instanz noch angenommen – die Befreiung sei aufgrund einer ...
Veranstaltet ein gemeinnütziger Karnevalsverein in der Woche zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch eine Kostüm- und Tanzparty mit typischer Karnevalsmusik, karnevalistischen Tanzdarbietungen und weiteren ...
Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 26.8.15 möchte das BMF eine neue Änderungsvorschrift in das System der Korrekturvorschriften der AO einfügen.
Der X. Senat des BFH hat jüngst darüber entschieden, wann sich eine Finanzbehörde unmittelbar an andere Personen als den Steuerpflichtigen (sog. Dritte) wenden darf (BFH 29.7.15, X R 4/14). Es ging um die Frage der Rechtmäßigkeit eines Auskunftsersuchens an fremde Dritte während einer Außenprüfung, ob Provisionszahlungen geleistet worden waren. Der BFH hat begrüßenswerterweise klargestellt, dass Dritte nur in besonders gelagerten Fällen ohne vorheriges Auskunftsersuchen beim Steuerpflichtigen angegangen ...
Eine aus beruflichen Gründen in Hamburg gehaltene Nebenwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartners ist unabhängig vom zeitlichen Umfang der Nutzung von der Hamburgischen Zweitwohnungsteuer befreit.
Ab dem Überschreiten einer Freigrenze von 110 EUR wird dem teilnehmenden Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil von solchem Eigengewicht zugewendet, dass von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
In unserem „Steuerticker“ weisen wir Sie regelmäßig auf Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. Dieses Mal geht es unter anderem um Änderungen beim Realsplitting durch das Steueränderungsgesetz 2015 und um Neues zur Zusammenveranlagung bei fiktiver unbeschränkter Einkommensteuerpflicht.