Das Hinzusetzen eines (Firmen-)Stempels zu einer Unterschrift des Gesellschafters weist den, der die Unterschrift geleistet hat, als unterschriftsberechtigt für die Gesellschaft aus. Eine so abgegebene Erklärung erfüllt das gesetzliche Schriftformerfordernis. Dies hat der Bundesgerichtshof im Fall des Sozius einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts entschieden, der einen Mietvertrag mit einer festen Vertragslaufzeit von zehn Jahren unterzeichnet hatte (BGH 23.1.13, XII ZR 35/11).
Die von einer GmbH gezahlten Prämien für eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die das Erkrankungsrisiko der Geschäftsführer abdecken soll, stellen Betriebsausgaben dar und sind nicht als vGA zu qualifizieren.
Den Steuerberater trifft ein grobes Verschulden, wenn er seinem Mandanten lediglich eine „komprimierte“ Elster-Einkommensteuererklärung zur Überprüfung aushändigt, ohne vorher den maßgebenden Sachverhalt ...
Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung kann – unter weiteren Voraussetzungen – auch vorliegen, wenn ein im Inland ansässiger Unternehmer Gegenstände an einen Unternehmer in einem Drittland ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer veräußert und wenn dieser die Gegenstände an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedsstaat weiterveräußert, im Inland abholen und unmittelbar an den Letzterwerber versenden lässt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28. Mai 2013 (XI R 11/09) ...
Im Ausland gezahlte Erbschaftsteuer, für die im Inland eine Anrechnung nicht vorgesehen ist, bleibt unberücksichtigt. Aus höherrangigem Recht ergibt sich kein Zwang zur Anrechnung. Dies hat der BFH mit Urteil vom 19.
Leistet der Leasingnehmer an den Leasinggeber vereinbarungsgemäß nach der Rückgabe des Fahrzeugs einen Ausgleich für den durch nicht vertragsgemäße Nutzung entstandenen Minderwert des Fahrzeugs, unterliegt die ...
In der Biergartenzeit dürfen steuerliche Aufzeichnungspflichten nicht aus dem Blick geraten. Die BBP-Sonderausgabe dient Ihnen als verlässlicher Leitfaden zur Beratung Ihrer Gastro-Mandanten. Punkt für Punkt werden alle relevanten Aspekte anschaulich erläutert – inklusive zahlreicher Praxistipps.
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Gerichtlich bestellte Berufsbetreuer unterliegen mit ihren Leistungen nicht der Umsatzsteuer. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH 25.4.13, V R 7/11).