Das FG Schleswig-Holstein hatte in 2010 entschieden, dass das Betreiben einer Photovoltaikanlage auf dem Betriebsgelände eines Einzelunternehmers (Handel mit Zeitungen, Zeitschriften usw.) wegen der Ungleichartigkeit der Tätigkeiten einen eigenständigen Gewerbebetrieb darstellt. Die Entscheidung des BFH ließ lange auf sich warten. Nun hat der BFH aber für Rechtssicherheit gesorgt und die Auffassung des FG bestätigt.
Obwohl die staatlich garantierten Vergütungen der Netzbetreiber in den letzten Jahren gesunken sind, ist der Trend zu Fotovoltaikanlagen auf deutschen Dächern weiterhin ungebrochen. Zwei wichtige Entscheidungen, die ...
Obwohl die staatlich garantierten Vergütungen der Netzbetreiber in den letzten Jahren gesunken sind, ist der Trend zu Fotovoltaikanlagen auf deutschen Dächern weiterhin ungebrochen. Neben betriebswirtschaftlichen ...
Der BFH hat in einer bemerkenswerten Entscheidung erneut der Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung eine Absage erteilt, wenn ein Steuerpflichtiger nacheinander zwei im Gesetz ausdrücklich zugelassene unterschiedliche steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nimmt (BFH 2.8.12, IV R 41/11, Abruf-Nr. 123162 ). Dies gilt zumindest dann, wenn durch die Kumulation der Begünstigungen der Normzweck einer dieser Begünstigungen nicht konterkariert wird.
Der BFH hat jüngst klargestellt, dass der Begriff der Kinderbetreuung weit zu fassen ist. Daher seien auch die Aufwendungen für die Unterbringung in einem zweisprachig geführten Kindergarten grundsätzlich als ...
Ein Verkäufer, der seinen Nachweispflichten nach nationalem Recht und der gängigen Praxis nachgekommen ist, kann nicht im Liefermitgliedstaat zur Mehrwertsteuer herangezogen werden, wenn der Käufer seine vertragliche ...
Kaufpreisfindung bei KMU: Vorsicht vor dem DCF-Verfahren!
Sie möchten den Wert eines KMU mit dem DCF-Verfahren ermitteln? Vorsicht, denn dies führt oft zu unangemessenen Ergebnissen! In welchen Fällen Sie auf andere Methoden zurückgreifen sollten, erfahren Sie in der Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge.
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 23.10.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
In der Biergartenzeit dürfen steuerliche Aufzeichnungspflichten nicht aus dem Blick geraten. Die BBP-Sonderausgabe dient Ihnen als verlässlicher Leitfaden zur Beratung Ihrer Gastro-Mandanten. Punkt für Punkt werden alle relevanten Aspekte anschaulich erläutert – inklusive zahlreicher Praxistipps.
Der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen setzt einen direkten und unmittelbaren Zusammenhang zu vorsteuerunschädlichen Ausgangsleistungen voraus. Der BFH hat insofern nun klargestellt, dass aus dem reinen Kostenzusammenhang dieser Leistungen nicht auf die „unmittelbare Ursächlichkeit“ geschlossen werden kann. Zudem komme einer nachträglichen Entgeltlichkeit einer zuvor auf Unentgeltlichkeit basierenden Überlassungsvereinbarung keine rückwirkende Vorsteuerrelevanz zu (BFH 14.3.12, XI R 8/10).