31.07.2018 · Fachbeitrag aus GStB · Werbungskosten
Schuldzinsen für ein zur Anschaffung eines Mietobjekts aufgenommenes Darlehen können auch nach dessen Veräußerung weiterhin als Werbungskosten bei V+V abziehbar sein, wenn mit dem Veräußerungserlös eine neue Einkunftsquelle – z. B. ein neues Mietobjekt – angeschafft wird. Der BFH stellt klar: Es kommt auf die Verwendung des Veräußerungserlöses an (BFH 6.12.17, IX R 4/17, Abruf-Nr. 200048 ).
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31.07.2018 · Fachbeitrag aus GStB · Private Veräußerungsgeschäfte
In der Praxis ergeben sich oft Situationen, in denen ein Grundstück plötzlich zu Geld gemacht werden soll, aber die 10-Jahresfrist nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG noch nicht abgelaufen ist. Diese Situation dürfte gerade in Großstädten verheerend sein, wenn die Immobilien vor Jahren oftmals nur zu einem Bruchteil des aktuell möglichen Veräußerungspreises angeschafft worden sind. Die dann drohende Besteuerung eines privaten Veräußerungsgeschäfts würde eine Veräußerung ...
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31.07.2018 · Nachricht aus GStB · Versorgungsleistungen
Dauernde Lasten im Zusammenhang mit der Übertragung vermieteter Grundstücke, die aufgrund einer vor dem 1.1.08 errichteten Verfügung von Todes wegen geleistet werden, sind nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Erbfall erst nach diesem Stichtag eingetreten ist. Für den Abzug als Sonderausgaben ist das zum Todeszeitpunkt des Erblassers geltende Recht maßgeblich (FG Münster 13.12.17, 7 K 572/16 F, Abruf-Nr. 199346 ; Rev. BFH: X R 3/18).
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31.07.2018 · Nachricht aus GStB · Private Pkw-Nutzung
Eine Zuzahlung, die ein Arbeitnehmer in einer Summe zur Anschaffung eines ihm auch zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Pkw leistet, ist auf die vereinbarte Nutzungsdauer des Pkw gleichmäßig zu verteilen. Die Zuzahlung mindert den monatlichen geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung bereits auf der Einnahmenseite, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Dauer der Nutzungsüberlassung ausdrücklich vereinbart wurde (FG Niedersachsen 16.4.18, 9 K 162/17, Rev. BFH: VI R 18/18).
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24.07.2018 · Fachbeitrag aus GStB · Bescheidänderung
Werden dem FA nach Erlass eines endgültigen Bescheids nachträglich neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt, ist es – sofern noch keine Verjährung eingetreten ist – zur Bescheidänderung zulasten des Steuerpflichtigen berechtigt (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO). Dies gilt allerdings dann nicht, wenn das FA seiner Ermittlungspflicht nicht in hinreichendem Maße nachgekommen ist, denn dann kann sich der Steuerpflichtige auf den Schutz von Treu und Glauben berufen. In welchen Fällen sich Ihr ...
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23.07.2018 · Fachbeitrag aus GStB · Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer
Der seit 1982 unverändert festgeschriebene Rechnungszinsfuß von 6 % steht seit Jahren unter Beschuss. Eine marktorientierte Bewertung unmittelbarer Pensionsverpflichtungen im Rahmen der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung ist auf dieser Basis schier unmöglich. Während sich Wirtschaft und Beraterschaft im Schulterschluss gegen diese fortgesetzte Besteuerung von Scheingewinnen wehren, lehnt der Fiskus eine Modifizierung des § 6a EStG kategorisch ab. Jüngste Entwicklungen geben jedoch Anlass ...
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23.07.2018 · Fachbeitrag aus GStB · Umsatzsteuer
Nach § 13b UStG geht die Steuerschuldnerschaft in bestimmten Fällen bekanntlich auf den Leistungsempfänger über. Bei manchen „Leistungstypen“ tritt diese Rechtsfolge jedoch nur ein, wenn beim Leistungsempfänger gewisse personenbezogene Voraussetzungen erfüllt sind. Veränderten sich diese, so stellte die Finanzverwaltung bislang auch bei einer vorab geleisteten Anzahlung letztlich auf die Verhältnisse bei Leistungserbringung ab; diese Ansicht hat das BMF nun aber revidiert (BMF ...
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18.07.2018 · Nachricht aus GStB · Betriebsausgaben
Beim Abzugsverbot für betrieblich veranlasste Schuldzinsen ist die Bemessungsgrundlage auf den periodenübergreifenden Entnahmenüberschuss zu begrenzen. Das hat der BFH nun entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung zu § 4 Abs. 4a EStG entschieden (BFH 14.3.18, X R 17/16).
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17.07.2018 · Fachbeitrag aus GStB · Testamentsvollstreckervergütung
Kosten für eine auf Dauer angelegte Testamentsvollstreckung können bei den aus der Verwaltung des Nachlasses erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgezogen werden. Für die Aufteilung der Kosten auf verschiedene Einkunftsarten kommt es auf die Zusammensetzung des Nachlasses im jeweiligen Veranlagungszeitraum an (BFH 8.11.17, IX R 32/16).
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17.07.2018 · Fachbeitrag aus GStB · Bundesfinanzministerium
Die Bundesregierung hatte sich bereits zur ertragsteuerlichen Behandlung von Geschäften mit Kryptowährungen geäußert. Nun hat das BMF auch die umsatzsteuerliche Seite gewürdigt und sich dabei ausdrücklich auf ein Urteil des EuGH aus dem Jahr 2015 bezogen. Der EuGH hatte seinerzeit entschieden, dass es sich bei dem Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung Bitcoin und umgekehrt um eine Dienstleistung gegen Entgelt handelt, die jedoch umsatzsteuerfrei ist (BMF ...
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