Mit rechtskräftigem Urteil vom 19. Februar 2014 (1 K 2423/11) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Verein, dessen Vereinszweck das gemeinschaftliche Ausüben von (Turnier-)Paintball ist, nicht als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anzusehen und deshalb auch nicht von der Körperschaftsteuer befreit ist. Die für eine Gemeinnützigkeit sprechenden Aspekte würden durch den Aspekt der simulierten Tötung oder Verletzung von Menschen während des Spielsverlaufs massiv überlagert – ...
Eine kommunale GmbH, die den Rettungsdienst bei medizinischen Notfällen durchführt, kann laut BFH gemeinnützig und damit steuerbegünstigt sein kann (BFH 27.11.13, I R 17/12).
Der Bundesfinanzhof hat nun endgültig klargestellt, dass das Verbot, die Gewerbesteuerlast von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer abzuziehen, mit dem Grundgesetz vereinbar (BFH 16.1.14, I R 21/12).
Es gibt unterschiedliche Motive, die die Gesellschafter einer GmbH & Co. KG zur Änderung ihrer Rechtsform bewegen können. Neben der erleichterten Erbfolge geht es häufig darum, den Fortbestand des Unternehmens besser zu gewährleisten, das Unternehmen kapitalmarktfähig zu machen oder eine Betriebsaufgabe zu vermeiden. Oft ist auch der Wunsch „Vater des Gedankens“, die laufende Besteuerung zu optimieren, indem z.B. eine GmbH als Thesaurierungsvehikel eingesetzt wird.
Mit einem wahren Feuerwerk hat der BFH am 26.3.14 für einen historischen Tag auf dem Gebiet der Geschäftsführer-Versorgung gesorgt: In sechs richtungsweisenden Entscheidungen hat der 1. Senat Fragen zur Abfindung, ...
Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bleibt sicher eines der beliebtesten Prüffelder der Finanzverwaltung, auch wenn die steuerlichen Auswirkungen nicht mehr so drastisch sind, wie zu Zeiten des ...
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Wer eine Immobilie, eine Wohnung oder gar nicht abgeschlossene Räume an nahe Angehörige vermietet, muss nicht nur die Hürde des „Fremdvergleichs“ nehmen (vgl. im Einzelnen GStB 12, 301), er sieht sich ggf. auch der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht ausgesetzt. Letztere ist nur dann gegeben, wenn sich aus einer anzustellenden Überschussprognose ein Totalüberschuss ergibt. Dies gilt allerdings nur unter bestimmten, nachfolgend im Einzelnen erläuterten Voraussetzungen.