Auch unbekannte Erben können zur Erbschaftsteuer herangezogen werden, wie der BFH jüngst klargestellt hat. Zumindest dann, wenn ausreichend Zeit bestand, die wahren Erben zu ermitteln, dies aber nicht gelungen ist (BFH 17.6.20, II R 40/17).
Übertragen Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück samt aufstehendem Gebäude gegen eine Veräußerungszeitrente an ihre Kinder, fließen den Eltern mit den Rentenzahlungen steuerpflichtige ...
Viele Einnahmen-Überschuss-Rechner haben in den vergangenen Jahren ein schönes Steuermodell genutzt: Sie haben ihren Betriebs-Pkw geleast, die hohe Leasingsonderzahlung im Erstjahr voll als Betriebsausgabe abgezogen und in den Folgejahren den Privatanteil nach der 1 %-Regelung ermittelt. Aufgrund der Kostendeckelung kam es dann vielfach nur zu einem geringen Privatanteil für die Kfz-Nutzung. Mit diesem Modell ist zwar seit einiger Zeit Schluss, da die Finanzverwaltung zum Halali geblasen hat. Doch wie bereits ...
Aufwendungen für die Renovierung einer Immobilie, die in den ersten drei Jahren nach deren Erwerb getätigt werden, sind bekanntlich nicht sofort abziehbar, wenn die Investitionen die leidige 15 %-Grenze übersteigen.
Arbeitnehmer, die neben ihren Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit noch Gewinneinkünfte von über 410 EUR erzielen, sind verpflichtet, ihre ESt-Erklärung in elektronischer Form abzugeben. Der Umstand, dass ...
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 23.10.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
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Sie möchten den Wert eines KMU mit dem DCF-Verfahren ermitteln? Vorsicht, denn dies führt oft zu unangemessenen Ergebnissen! In welchen Fällen Sie auf andere Methoden zurückgreifen sollten, erfahren Sie in der Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge.
In der Biergartenzeit dürfen steuerliche Aufzeichnungspflichten nicht aus dem Blick geraten. Die BBP-Sonderausgabe dient Ihnen als verlässlicher Leitfaden zur Beratung Ihrer Gastro-Mandanten. Punkt für Punkt werden alle relevanten Aspekte anschaulich erläutert – inklusive zahlreicher Praxistipps.
Bewirtungskosten fallen als Kosten der privaten Lebensführung grundsätzlich unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG. Anders ist dies dagegen, wenn Bewirtungskosten in ausschließlichem und unmittelbarem Zusammenhang mit Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit stehen. Allerdings greifen auch bei Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen die Abzugsbeschränkungen des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG, die über § 9 Abs. 5 EStG zu beachten sind.