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  • 01.10.1998 · Fachbeitrag · Änderung des Rechtsberatungsgesetzes

    Rechtsberatungsbefugnis der Steuerberater gesetzlich verankert

    | Bundesrat und Bundestag haben jüngst das Rechtsberatungsgesetz geändert. Die Neufassung von Artikel 1 § 5 Nr. 2 des Rechtsberatungsgesetzes sieht folgendes vor: Der Steuerberater kann in Angelegenheiten, mit denen er beruflich befaßt ist, auch die rechtliche Bearbeitung übernehmen, soweit diese mit den Aufgaben des Steuerberaters in unmittelbarem Zusammenhang steht und ohne die Rechtsberatung nicht sachgemäß erledigt werden kann. |