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  • 01.10.2005 | Tätigkeitsvergütung

    Gebühren für Tätigkeiten im Rahmen der Nachfolgeplanung

    von StB Horst Meyer, Lüneburg

    Jeder mittelständische Unternehmer wird sich mindestens einmal im Leben damit befassen müssen, wie er seine Nachfolge regeln will und wann er mit seinen vorbereitenden Handlungen dafür beginnt. Dafür hat er insbesondere folgende Überlegungen anzustellen: 

     

    • Auswahl eines oder mehrerer geeigneter Kandidaten für die Nachfolge,
    • Überprüfung der augenblicklichen Rechtsform seines Unternehmens im Hinblick auf den geplanten Übergang (Schenkung/Verkauf),
    • Vorzeitige Hereinnahme eines potenziellen Partners als Gesellschafter,
    • Sicherstellung der eigenen Altersversorgung und der seiner Familie nach Abgabe oder Verkauf seines Unternehmens,
    • Ermittlung seiner steuerlichen Belastung bei Abgabe des Unternehmens sowie die Bereitstellung der dafür erforderlichen Mittel.

     

    Bei einem intakten Mandatsverhältnis wird zur Lösung der Probleme in erster Linie der Steuerberater herangezogen werden, denn dieser genießt das Vertrauen des Unternehmers und kann die steuerlichen Belastungen zuverlässig kalkulieren. Der folgende Beitrag soll darüber informieren, welche für Steuerberater erlaubten Tätigkeiten dabei anfallen können und wie diese abzurechnen sind. 

    1. Gesonderte Vereinbarung vor Beginn der Tätigkeit

    Ohne Auftrag hat der Steuerberater keinen Anspruch auf eine Vergütung. Beratungen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge oder -verwertung werden im Allgemeinen nicht im „normalen“ Steuerberatungsvertrag geregelt. Daher muss vor Beginn der Tätigkeiten eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Mandanten und seinem Steuerberater geschlossen werden, in welcher der Auftragsumfang und die Art der Gebührenbestimmung exakt beschrieben sind. Der Abschluss eines solchen Vertrages kann zwar auch noch während und nach Beendigung der Tätigkeiten erfolgen. Das ist jedoch nicht zu empfehlen, weil die erforderliche Zustimmung des Mandanten unter Umständen schwierig zu erlangen ist.