Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.11.2006 | AGB-Kontrolle

    Arbeitsverträge mit Steuerfachangestellten – Musterformulierung

    von RiArbG Dr. Guido Mareck, Iserlohn

    In der letzten Ausgabe haben wir über die Gestaltung von Arbeitsverträgen mit Mitarbeitern in der Steuerberaterkanzlei und die hierbei zu beachtenden Fallstricke berichtet. Dabei wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass die §§ 305 - 310 BGB zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seit der Schuldrechtsreform auch im Arbeitsrecht anwendbar und in der Praxis zu beachten sind (s. KP 06, 178).  

     

    Das vorliegende Arbeitsvertragsmuster soll verdeutlichen, wie unter Beachtung der aufgezeigten Problematiken ein Arbeitsvertrag zwischen einem Steuerberater und einem Steuerfachangestellten aussehen kann. Das Muster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und schließt individuelle Gestaltungsvarianten nicht aus. Einzelfragen, die z.B. ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot oder die Rückzahlung von Fortbildungskosten vorsehen, sollten im Rahmen weiterer Individualabreden gesondert geregelt werden. Entsprechende Muster, die nicht alle Arbeitsverhältnisse betreffen, werden in einer der nächsten Ausgaben vorgestellt.  

     

    Musterformulierung „Arbeitsvertrag mit Steuerfachangestellten“

    - Arbeitsvertrag -  

     

    zwischen (Name des Arbeitgebers) 

    und 

    Herrn/Frau (Name des Arbeitnehmers) 

     

    wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen. 

     

    § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses 

    Das Arbeitsverhältnis beginnt am ... Vor seinem Beginn ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.  

     

    Die ersten ... Monate (längstens sechs Monate / maximale Dauer nach § 622 Abs. 3 BGB) gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen beiderseitig gekündigt werden.  

     

    § 2 Tätigkeit 

    Herr/Frau ... wird eingestellt als Steuerfachangestellte(r). Das Arbeitsgebiet umfasst nachfolgende Tätigkeiten ... (hier individuelles Tätigkeitsfeld einsetzen).  

     

    Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer eine andere zumutbare Tätigkeit zuzuweisen, die der beruflichen Ausbildung entspricht.  

    § 3 Arbeitszeit 

    Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ... Stunden wöchentlich.  

     

    Ggf.: Die Arbeitszeit beginnt um ... Uhr und endet um ... Uhr und ist auf die Tage von Montag bis Freitag verteilt.  

     

    § 4 Vergütung 

    Herr/Frau ... erhält für seine/ihre Tätigkeit ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von ... EUR. Die Vergütung ist jeweils am letzten Tag eines jeden Monats fällig.  

     

    Es wird eine Zulage in Höhe von ... EUR gezahlt.  

     

    § 5 Weihnachtsgratifikation / 13. Monatsgehalt 

    Herr/Frau ... erhält ein 13. Monatseinkommen (eine Weihnachtsgratifikation) in Höhe von zurzeit ... EUR. ... 

     

    Die Gratifikation wird freiwillig gezahlt. Auf Zahlung entsteht auch nach wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch für die Zukunft.  

     

    Ggf.: Der Anspruch auf Zahlung der Gratifikation/des 13. Monatseinkommens entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung oder bis zum 31.12. eines jeden Jahres von einem der Vertragsteile gekündigt wird oder in Folge eines Aufhebungsvertrags endet. Dies gilt nicht, wenn die Kündigung aus betriebsbedingten oder aus personenbedingten Gründen, die vom Arbeitnehmer nicht zu vertreten sind, erfolgt. Dies gilt sinngemäß auch bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags.  

     

    § 6 Mehrarbeit / Überstunden 

    Durch die zu zahlende Bruttovergütung ist eine etwaige Über- oder Mehrarbeit von Herrn/Frau ... bis zur Höhe von 10 Stunden im Monat abgegolten.  

     

    (Hier ist eine angemessene Anzahl von Überstunden bzw. Mehrarbeitsstunden einzutragen, wobei als Richtschnur eine Mehrarbeit von 10 Stunden als mit der Vergütung abgegolten betrachtet werden kann.) 

     

    Für jede hierüber hinaus gehende Über- oder Mehrarbeitsstunde erhält Herr/Frau ... eine Vergütung in Höhe von ... EUR brutto zzgl. eines Zuschlages von 25 Prozent.  

     

    § 7 Arbeitsverhinderung 

    Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, jede Dienstverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen sind die Gründe der Verhinderung mitzuteilen.  

     

    Im Fall der Erkrankung besteht die Verpflichtung, vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie über deren voraussichtlichen Dauer vorzulegen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, innerhalb von drei Tagen eine neue ärztliche Bescheinigung einzureichen.  

     

    § 8 Urlaub 

    Herr /Frau ... erhält jährlich einen Erholungsurlaub von ... Arbeitstagen. Der Urlaub wird in Abstimmung mit dem Arbeitgeber schriftlich festgelegt.  

     

    (Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 4 Wochen, also im Rahmen der 5-Tage-Woche 20 und im Rahmen der 6-Tage-Woche bei Arbeit auch am Samstag 24 Werktage).  

     

    § 9 Vertragsstrafe 

    Im Fall der schuldhaften Nichtaufnahme oder vertragswidrigen Beendigung der Tätigkeit verpflichtet sich Herr/Frau ... eine Vertragsstrafe in Höhe eines gesamten Bruttomonatseinkommens zu zahlen.  

     

    Bei Nichtantritt der Arbeit vor Ablauf der Probezeit oder schuldhafter Nichtaufnahme der Arbeit im Rahmen dieser Zeit bzw. vertragswidriger Beendigung beträgt die Höhe der Vertragsstrafe ein halbes durchschnittliches Bruttomonatseinkommen.  

     

    § 10 Beendigung des Arbeitsverhältnisses 

    Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem Herr/Frau ... das 65. Lebensjahr vollendet. Die Kündigung bedarf der Schriftform, die Kündigungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB.  

     

    § 11 Verfallfrist 

    Alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, sind von den Vertragsparteien binnen einer Frist von drei Monaten seit ihrer Fälligkeit schriftlich geltend zu machen und im Fall der Ablehnung einer Vertragspartei durch die Gegenpartei binnen einer Frist von drei Monaten vor dem zuständigen Arbeitsgericht einzuklagen. Als Ablehnung auf die schriftliche Geltendmachung gilt auch die Nichtäußerung einer Partei binnen einer Frist von zwei Wochen.  

     

    § 12 Vertragsänderungen 

    Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrags nicht berührt.  

     

    Ort, Datum  

     

    Unterschrift (Arbeitgeber) Unterschrift (Arbeitnehmer) 

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 196 | ID 87707