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  • 22.07.2011 | Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen (AVB)

    Der richtige Zeitpunkt zur Einbeziehung der AVB zur Begrenzung der Haftung

    von RA FAStR FAErbR Dr. Christoph Goez, ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Münster

    Die Arbeit des Steuerberaters ist gefahrgeneigt. Wöchentlich neu veröffentlichte Urteile der OLG und des BGH (dort der 3. und 9. Senat) belegen, dass immer mehr (ehemalige) Mandanten Regressansprüche gegen Steuerberater geltend machen - und leider häufig erfolgreich sind. Um existenzielle Bedrohungen des Steuerberaters zu verringern, bieten sich Haftungsbegrenzungsvereinbarungen mit dem Mandanten an. In der praktischen Anwendung sind dabei wichtige Vorgaben zu beachten.  

     

    1. Sichere Haftungsbegrenzung bei Mandatsabschluss

    Sinnvoll und im Ergebnis die einfachste Haftungsbegrenzung ist das Vorgehen nach § 67a Abs. 1 Nr. 2 StBerG, wonach durch allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen (AVB) im Sinne von §§ 305 ff. BGB die Haftung begrenzt werden kann. Dabei muss der Steuerberater entsprechend dem in den AVB eingesetzten Betrag auch selbst versichert sein.  

     

    Die Deckungssumme muss mindestens den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme, somit mindestens 1 Mio. EUR (§ 52 Abs. 1 DVStB) betragen.