01.02.2001 · Fachbeitrag · Auslandsmandat
Keine Vereinbarung eines Erfolgshonorars bei Mandaten mit Auslandsbezug
| Der Trend zur Globalisierung und die damitverbundene Zunahme grenzüberschreitender Aktivitäten auchkleinerer mittelständischer Unternehmen hat dazu geführt,dass Mandate mit Auslandsbezug in der Steuerberatungspraxis keineSeltenheit mehr sind. Spätestens seit der Unternehmenssteuerreformgilt die Bundesrepublik Deutschland schließlich wieder als ein imeuropäischen Vergleich günstiger Investitionsstandort, sodass der Bedarf an steuerlichen Beratungsleistungen fürausländische Unternehmen wächst. Hier stellt sich die Frage,ob bei diesen Fällen mit Auslandsberührung die in einigenRechtsordnungen vorgesehene Vereinbarung eines Erfolgshonorars auchfür den deutschen Steuerberater zulässig ist. Im folgendenBeitrag erläutern wir, wie solche Mandate abgerechnet werdenkönnen. |
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