01.08.2007 | Beratungsbedarf begegnen
Steuerberater im Internet – Suchmaschinen-Marketing am Beispiel von „Google AdWords“
Suchmaschinen-Marketing umfasst alle sinnvollen Maßnahmen zur Gewinnung von qualifizierten Besuchern über Ergebnisseiten in Suchmaschinen. Dabei unterscheidet man die sog. Suchmaschinen-Optimierung (s. KP 07, 106) sowie kostenpflichtige Positionierungen und Schaltungen. Am Beispiel der bekannten „Google AdWords“ erfahren Sie in diesem Beitrag, wie bezahlte Suchmaschinen-Werbung funktioniert, wie sie sinnvoll eingesetzt werden kann und was Kanzleien besonders beachten sollten.
1. Was ist Google AdWords?
Mit den AdWords bietet Google (http://AdWords.google.de) bezahlte Suchmaschinen-Platzierungen an, wodurch bestimmte Suchbegriffe gebucht und kleine Textanzeigen hinterlegt werden können. Die Anzeigen erscheinen dann bei Eingabe der gebuchten Suchbegriffe durch die Nutzer in der Ergebnisliste oberhalb oder rechts der normalen Suchergebnisse. Sie sind als Anzeigen gekennzeichnet. Anders als bei den normalen Suchergebnissen, bei denen eine relevante Positionierung der eigenen Website oft schwierig und keineswegs garantiert ist, sind Ihnen hier Spitzenplätze zu jedem gewünschten Suchbegriff gegen Bezahlung sicher.
2. Erfolgsabhängige Abrechnung und Kostenkontrolle
Besonders interessant im Vergleich zu herkömmlichen Werbeanzeigen ist die Abrechnung der bezahlten Suchmaschinen-Werbung. Die erfolgt nämlich erfolgsabhängig auf Basis eines – meist geringen – Klickpreises, sog. Cost per Click (CPC). Sie bezahlen also nur etwas, wenn tatsächlich ein Nutzer auf Ihre Anzeige klickt. Die bloße Einblendung der Anzeige und der Sichtkontakt kosten nichts. Den Klickpreis legen Sie sogar selbst fest, d.h. nicht Google gibt den Preis vor, sondern Sie bestimmen, wie viel Sie für einen Klick auf Ihre Anzeige zu zahlen bereit sind. Darüber hinaus können Sie ein bestimmtes Tagesbudget festlegen, sodass Sie zu jedem Zeitpunkt der Kampagne die volle Kostenkontrolle haben. Entsprechend können Sie Ihren CPC und Ihr Budget jederzeit ändern oder die Kampagne pausieren lassen.
Beispiel
Die Kanzlei Mustermann ist bereit, für einen Klick auf ihre AdWords-Anzeige zum Suchbegriff „steuerberater musterstadt“ maximal 0,25 EUR zu zahlen. Für die gesamte Kampagne möchte sie pro Tag nicht mehr als 5 EUR ausgeben, sodass die Kanzlei monatlich maximal 150 EUR bezahlt. |
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