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  • 01.11.1998 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Anlagevermittlung: Darf ein Steuerberater mit seinem Mandanten eine Erfolgsprovision vereinbaren?

    | Ein Steuerberater darf sich von seinem Mandanten eine Erfolgsprovision für die Vermittlung eines Anlageobjektes versprechen lassen. Dies gilt nach einem Urteil des Kammergerichts in Berlin jedenfalls dann, wenn diese wirtschaftsberatende Tätigkeit nicht im Zusammenhang mit Hilfeleistungen in Steuersachen steht und der Steuerberater auch keine Vergütung vom Veräußerer erhält (Kammergericht, 8.12.97, Az: 10 U 7039/96, KG Report Berlin 98, 219 ff.). Das Urteil habe ich Ihnen in der Ausgabe Nr. 9/98 ausführlich auf den Seiten 14 und 15 vorgestellt. Auf Wunsch vieler Leser gehe ich auf das Urteil noch einmal vertiefend ein. |