01.07.1999 · Fachbeitrag · Berufsrecht
BGH lockert Werberecht der Steuerberater: Steuerberater dürfen künftig auf Messen ausstellen
| Der BGH hat in einem Urteil die Werbemöglichkeiten der Steuerberater ausgeweitet (3.12.98, I ZR 112/96). Steuerberater dürfen danach künftig auf Fachmessen auftreten und ihre Prospekte auslegen. Mit dieser Entscheidung sind die Karlsruher Richter der zum Teil strengen Auslegung des Berufsrechts von Steuerberatern entgegen-getreten, wie sie von Kammern, Berufs- und Wettbewerbsgerichten bisher zum Teil praktiziert wurden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig