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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Darf ein Steuerberater Buchführungsarbeiten an einen Subunternehmer vergeben?

    | Vergibt ein SteuerberaterBuchführungsarbeiten an ein gewerblichesBuchführungsbüro als Subunternehmer, ergeben sichberufsrechtliche Probleme. Ähnlich wie bei derVeräußerung einer Steuerberatungspraxis, bei der derMandantenstamm dem Erwerber übertragen und somit„offenbart“ werden soll, ist hier dieVerschwiegenheitspflicht des Steuerberaters bedeutsam. DaSubunternehmer im Gegensatz zu Angestellten und eventuell auch freienMitarbeitern des Beraters nicht in dessen Unternehmen eingegliedertsind, könnte die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht im Raumstehen. Dieser Frage werden wir in dem folgenden Beitrag nachgehen, dieProblematik der „Scheinselbstständigkeit“ beiEinbindung solcher Subunternehmer soll hier nicht näher behandeltwerden. |