01.09.2004 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Die Altersversorgung für Seniorpartner - ein Regelungsbereich mit vielen Tücken
| Viele Sozietätsverträge enthalten Regelungen zur Altersversorgung der Seniorpartner. Für die nähere Ausgestaltung einer solchen Regelung gibt es die verschiedensten Modelle. Anknüpfungspunkt für die Höhe der laufenden Versorgungsbezüge sind häufig der Umsatz des jeweiligen Geschäftsjahres oder der Gewinn. Selten findet man aber leider Regelungen für den Fall, dass die Praxis nach Ausscheiden des Seniorpartners durch die weiter tätigen Sozietätsmitglieder veräußert wird. Mit einem solchen Fall hatte sich der BGH (17.5.04, II ZR 261/02, Abruf-Nr. 041610) gerade zu befassen. Da Sie dieses Urteil für die Gestaltung ihrer eigenen Sozietätsverträge kennen müssen, stellen wir Ihnen die wesentlichen Grundzüge der BGH-Entscheidung vor und zeigen auf, wie eine entsprechende Musterklausel aussehen könnte. |
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