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  • 01.03.1998 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Die Einstellung eines Berufsangehörigen als freien Mitarbeiter werbewirksam bekanntgeben

    | Nach der neuen Berufsordnung (BOStB) ergeben sich folgende werbewirksame Möglichkeiten, die Einstellung eines Berufsangehörigen als freien Mitarbeiter in einer Anzeige bekanntzumachen: |