01.06.1998 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Kreative Zeitungsanzeige eines Steuerberaters mit versteckter Werbebotschaft ist berufswidrig
| Eine auffällig gestaltete Anzeige ist berufswidrig im Sinne von § 57 a StBerG, wenn sie nicht nur Aufmerksamkeit erregen soll, sondern von einem Werbegrafiker mit dem Ziel entworfen wurde, den Zeitungslesern auch ein bestimmtes Image des werbenden Steuerberaters zu vermitteln (OLG Nürnberg, Urt. v. 26.8.97, Az. 3 U 2609/97, OLG-Report 98, 77 ff.). |
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