02.10.2008 | Berufsrecht
Testamentsvollstreckung durch Steuerberater
Bereits 2005 entschied der BGH, dass Steuerberatern das Anbieten der Tätigkeit der Testamentsvollstreckung grundsätzlich erlaubt ist und sie damit nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz verstossen. Offen blieb damals allerdings, wann die Grenze erreicht ist, ab der die Beurteilung rechtlicher Fragen im Einzelfall die Einholung von Rechtsrat durch einen Rechtsanwalt gebietet. Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) hat das alte Rechtsberatungsgesetz von 1935 abgelöst und liberalisiert. Durch § 5 Abs. 1 RDG werden Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Testamentsvollstreckung durch den StB nunmehr insgesamt für zulässig erklärt (MH).
Bereits 2005 entschied der BGH, dass Steuerberatern das Anbieten der Tätigkeit der Testamentsvollstreckung grundsätzlich erlaubt ist und sie damit nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz verstossen. Offen blieb damals allerdings, wann die Grenze erreicht ist, ab der die Beurteilung rechtlicher Fragen im Einzelfall die Einholung von Rechtsrat durch einen Rechtsanwalt gebietet. Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) hat das alte Rechtsberatungsgesetz von 1935 abgelöst und liberalisiert. Durch § 5 Abs. 1 RDG werden Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Testamentsvollstreckung durch den StB nunmehr insgesamt für zulässig erklärt (MH).
Quelle:
Ausgabe 10 / 2008 | Seite 171 | ID 121811
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