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  • 01.09.2001 · Fachbeitrag · Berufsrecht/Wettbewerbsrecht

    Rundschreiben an Nichtmandanten sind zulässig: Der Werbeeffekt für Ihre Kanzlei ist nicht zu unterschätzen!

    | Nun ist es höchstrichterlich bestätigt: Der BGH hat entschieden, dass Rundschreiben auch an Nicht-Mandanten verschickt werden dürfen. Das Gericht hat im Streitfall klargestellt, dass es zulässig ist, wenn ein Rechtsanwalt eine Gesetzesänderung zum Anlass nimmt, in einem Rundschreiben Mandanten und Nichtmandanten auf den dadurch entstandenen Beratungsbedarf hinzuweisen. Damit hat der BGH in einer heiklen berufsrechtlichen Frage endlich für Rechtssicherheit gesorgt. Die Entscheidung ist auf Steuerberater übertragbar. Sie ist für die Praxis von großer Bedeutung, denn der Werbeeffekt solcher Rundschreiben ist nicht zu unterschätzen (BGH 15.3.01, I ZR 337/98). (Abruf-Nr. 011103) |