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  • 22.06.2011 | Betriebsprüfung

    Fragebogen während einer Betriebsprüfung - Welche Mitwirkungspflichten bestehen?

    von Ottfried Weiss, Neubiberg

    Ein gutes sachliches Verhältnis zwischen Prüfer, Unternehmer und Steuerberater ist die optimale Basis für eine reibungslose Betriebsprüfung. Erste Risse in der scheinbaren Idylle tauchen aber bereits dann auf, wenn der Prüfer seinen Fragenkatalog präsentiert. Bundesweit verschicken Betriebsprüfer zur Vorbereitung ihrer Prüfung Fragebogen. Doch diese sind nicht nur umfangreich, sondern die Fragen fordern betriebswirtschaftliche Informationen und Kennzahlen. Nachfolgend werden einige wichtige Punkte erläutert, die Steuerberater und Mandant im Umgang mit den Fragebogen unbedingt beachten sollten.  

     

    Typische Situation aus der Praxis

    Der Betriebsprüfer schickt dem Inhaber eines Friseursalons einen Frage- bogen zu und möchte gerne wissen, wie viel Shampoo und wie viel Rollen Halskrausen er im Prüfungszeitraum verwendet hat und wie viele Männer, Kinder und Frauen er jeweils bedient hat. Aus diesen Angaben möchte das Finanzamt gerne Rückschlüsse zu den aufgezeichneten Bareinnahmen ziehen.  

     

    Schätzungen können fatale Folgen haben

    In der Schätzung steckt der Teufel im Detail. Viele Unternehmer fertigen keine betriebswirtschaftlichen Auswertungen oder kennen sich mit diesen einfach nicht aus. Um jedoch nicht schon vor der Prüfung negativ aufzufallen, schätzen sie die vom Prüfer geforderten Daten. Der Prüfer wiederum gibt diese Daten in seine Prüfsoftware ein. Bei Abweichungen vom Üblichen - was bei Schätzungen des Unternehmers durchaus der Fall sein wird - drohen Zuschätzungen zum Gewinn und zum Umsatz.  

     

    Praxis-Tipp