23.09.2009 | Bundesgerichtshof
Hinzuziehung eines Anwalts
Einem Steuerberater ist die Rechtsberatung außerhalb des durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (früher: Rechtsberatungsgesetz) gezogenen Rahmens auch dann verboten, wenn er für die Rechtsberatung im Innenverhältnis einen Anwalt hinzuzieht. Für eine erlaubnispflichtige Rechtsberatung soll die gesonderte Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich sein; die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Erfüllungsgehilfe eines nicht anwaltlichen Beraters reicht nicht aus. Dies hat der BGH in einer neueren Entscheidung bestätigt (BGH 3.7.08, III ZR 260/07, Abruf-Nr. 082427). Der Fall unterlag noch dem alten Rechtsberatungsgesetz. Der BGH hat jedoch betont, dass sich insofern durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz nichts geändert hat. (MH)
* Der Autor RA Dr. Matthes Heller betreut schwerpunktmäßig Steuerberater auf den Gebieten Gebühren-, Sozietäts-, Haftungs- und Berufsrecht, mehr Informationen erhalten Sie auf der Kanzlei-Homepage unter www.ra-dr-heller.de/steuerberater oder per E-Mail unter mail@ra-dr-heller.de.