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  • 24.11.2008 | Bundesjustizministerium

    Internetauftritt: Drohende Abmahnungen bei unvollständigem Impressum

    Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum auf der Internetseite kann Unternehmen, die ihre Waren und Dienstleistungen im Internet anbieten, schnell teuer zu stehen kommen. Es besteht die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung. Das BMJ hat daher einen Leitfaden zur Impressumspflicht auf der Internetseite www.bmj.de/musterimpressum eingestellt. Der Leitfaden soll Gewerbetreibenden helfen, ihre Anbieterkennzeichnung den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sollen zukünftig auf einen Blick erkennen können, was sie bei der Selbstauskunft nach dem TMG zu beachten haben, um die in diesem Bereich oft vorkommenden Abmahnungen zu vermeiden. Der Leitfaden kann zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, hilft aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 211 | ID 122881