01.12.2004 · Fachbeitrag · Datenschutz
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten: Eine "teure" Pflicht für den Steuerberater?
| Im Jahre 2001 wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geändert, ohne dass weite Kreise der Betroffenen dies wahrgenommen haben. Da die Bestimmungen seit dem 23.5.04 in vollem Umfang gelten, werden die für Steuerberater äußerst nachteiligen Regelungen nun heiß diskutiert. Das Gesetz hat weitreichende Mitteilungs- und Informationspflichten eingeführt, deren Nichtbeachtung mit Geldbußen von bis zu 25.000 EUR und in bestimmten Fällen mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren sanktioniert wird. Auch kleinere Kanzleien werden verpflichtet, einen "Datenschutzbeauftragten" zu bestellen. Es ist zurzeit umstritten, ob die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten überhaupt zulässig ist. U.E. sollte zunächst auf eine interne Lösung gesetzt werden, auch wenn die Umsetzung in der Praxis Probleme bereiten dürfte. Die für Sie als Berater misslichen Forderungen des BDSG sind zwar in der Welt. Hilfestellung erhalten Sie aber von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Die gesetzlichen Neuregelungen und den Standpunkt der BRAK haben wir nachfolgend für Sie analysiert. |
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