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  • 25.06.2008 | EDV-Ausstattung

    Interdisziplinär beraten – besser mit Anwalt & Co. zusammenarbeiten

    von Alexandra Buba, Wirtschaftsjournalistin, Nürnberg

    Die Beratung in fachfremden Rechtsgebieten gilt seit langem als erklärtes Ziel bei der Betreuung von mittelständischen Mandanten. Um dem Kunden Steuer-, Rechts- und Wirtschaftsberatung aus einer Hand anbieten zu können, kooperieren viele Steuerberatungskanzleien bereitwillig mit Rechtsanwälten und Unternehmensberatern. Dabei stellen sie oft auch fest, dass die Königsdisziplin der Beratung im Alltag vielfältige organisatorische Herausforderungen bereithält. Die Technik schafft teilweise Abhilfe. 

     

    Der gehobene Mittelstand – vielfach als Wunschmandant in Kanzleibroschüren beschrieben – erwartet von seiner Steuerberatungskanzlei nicht nur Kompetenz und Unterstützung in steuerlichen Fragen. Ganz selbstverständlich gehen seine Vertreter, aber gerade auch kleinere Unternehmer davon aus, dass ihr Steuerberater etwa die Satzung einer neu gegründeten GmbH erstellt oder Rat in einer schwierigen Personalfrage weiß. In der Regel ist dies auch so, aber nicht immer erweisen sich die Empfehlungen im Nachhinein als besonders ausgefeilt oder zielführend. 

    1. Rechtsberatung ist für den Steuerberater tabu

    Steuerberater sind weder Rechtsanwälte noch Wirtschaftsberater – sie haben schlichtweg eine andere Qualifikation erworben. Der moderne Wirtschaftspraktiker differenziert aber nur äußerst unwillig nach akademischen Disziplinen, wenn eine Frage auftaucht. Was bleibt dem Steuerberater also anderes übrig, als mehr schlecht als recht auf fachfremdem Terrain zu beraten? Viele fühlen sich nicht sonderlich wohl dabei, nicht nur, weil sie sich mit ihrer Beratung auf dünnes Eis begeben, sondern auch, weil die Leistung nicht abgerechnet werden kann. Zudem ist keine Deckung durch die Haftpflichtversicherung gegeben. Der einzige Ausweg aus dem Dilemma scheint die Hinzuziehung eines Experten vom Fach. 

    2. Integrieren oder kooperieren?

    Genau an dieser Stelle beginnen die strategisch schwierigen Fragen. Soll ein Rechtsanwalt in die Kanzlei integriert werden oder ist eine lose Kooperation sinnvoller? Bei Unternehmensberatern stellt sich diese Frage aus berufsrechtlichen Gründen und der Gewerblichkeit ohnehin noch einmal in ganz anderer Weise. Selbstverständlich hängt die Entscheidung, ob ein zusätzlicher Berater in die Kanzlei integriert werden soll, zunächst entscheidend von der Kanzleigröße ab. Kleinere Steuerberatungskanzleien sind selten in der Lage, das Gehalt eines Berufsträgers aufzubringen, zumal dieser zunächst einmal nicht signifikant zum Umsatz beiträgt.