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  • 23.11.2010 | Elektronischer Brief

    De-Mail: Briefe via Netz verschicken

    von StBin Dipl.-Fwin (FH) Jutta Liess, Traunreut

    Ab 2011 wird der Versand von Privat- und Geschäftspost statt auf dem herkömmlichen Postweg per Knopfdruck über das Internet möglich sein. Im Unterschied zur E-Mail soll die De-Mail (gesprochen D-E-Mail) die selbe Rechtssicherheit und Vertraulichkeit wie das Briefgeheimnis bei der Papierpost gewährleisten. Die rechtlichen und technischen Voraussetzungen dafür sind auf den Weg gebracht.  

    1. Hintergrund zum elektronischen Brief

    Mit der De-Mail sollen Briefe über das Internet einfach und schnell ausgetauscht werden können. Drei Maxime sollen dabei unbedingt erfüllt werden:  

     

    • Vertraulichkeit - dazu ist eine verschlüsselte Übertragung nötig.
    • Verlässlichkeit - eine Manipulation muss ausgeschlossen werden können.
    • Verbindlichkeit - d.h., die Internetübertragung soll rechtsgültig sein.

     

    Die rechtlichen Rahmenbedingungen dazu schafft das Bundesinnenministerium. Den entsprechenden Entwurf zum sogenannten De-Mail-Gesetz („Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten“, Ergänzung zum „Bürgerportalgesetz“) hat das Bundeskabinett am 13. Oktober beschlossen. In Kraft treten soll es im ersten Quartal 2011. Auch die technischen Grundlagen werden durch das BMI definiert; realisiert und betrieben wird De-Mail aber von privaten Anbietern. Derzeit federführend sind v.a. die Deutsche Telekom und United Internet (1 & 1, GMX, Web.de), sie hoffen auf ein neues, lukratives Geschäftsfeld. Derzeit belaufen sich die registrierten Voranmeldungen für De-Mail auf über 700.000. Von Oktober 2009 bis März 2010 gab es bereits ein umfassendes Pilotprojekt in Friedrichshafen: Eine Firma hat z.B. den Versand der Entgeltmitteilungen an ihre Beschäftigten über De-Mail erprobt - bei einem Personalbestand von 37.000 Mitarbeitern durchaus lohnenswert. Die Einbindung von De-Mail in das Personalabrechnungssystem dauerte nur drei Tage.