24.08.2011 | Finanzgerichtsverfahren
Keine Angst vor Klagen beim Finanzgericht - Ihre Erfolgsaussichten liegen bei knapp 50 %
Der Steuerberater ist der Interessenvertreter des Mandanten. Zu diesen Aufgaben gehört es, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um dem Mandanten gegenüber den Finanzbehörden zu ihrem Recht zu verhelfen. Dieser Grundsatz gilt natürlich nicht um jeden Preis. Wo die Beratung zu einem zu hohen Kostenrisiko führt und beim Mandanten zu viel Zeit bindet, sollten vielleicht nicht alle denkbaren Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Viele Steuerberater sehen aus diesem Grund lieber von der Erhebung einer Klage beim Finanzgericht ab. Dabei kann man beim Finanzgericht durchaus gute Erfahrungen im Sinne des Mandaten machen.
- Die Finanzgerichte ermitteln den Sachverhalt von Amts wegen.
- Sie helfen bei der richtigen Formulierung der zu stellenden Anträge.
- Viele Fragen lassen sich vor der mündlichen Verhandlung im informellen Gespräch mit dem Richter klären.
- Die Gerichte wirken in fast allen Fällen von sich aus auf eine einvernehmliche Erledigung des Rechtsstreits hin.
- Die Erfolgsquote bei Verfahren vor dem Finanzgericht ist erstaunlich hoch. So teilt das FG Köln in einer Pressemitteilung mit, dass über 44 % aller Klagen zu einem Erfolg oder Teilerfolg des Steuerpflichtigen führen.
- Die Kosten des Verfahrens, insbesondere die Kosten des Prozessvertreters des Steuerpflichtigen, richten sich nach dem Anteil des Obsiegens bzw. Unterliegens. Wird einer Klage in voller Höhe stattgegeben, so trägt das FA die Kosten des Prozessvertreters des Steuerpflichtigen allein. Ändert das Finanzamt während des Prozesses den Bescheid zugunsten des Steuerpflichtigen, so kann der Kläger seine Kosten ebenfalls vom Finanzamt ersetzt verlangen. (MH*)
* Der Autor RA Dr. Matthes Heller betreut schwerpunktmäßig Steuerberater auf den Gebieten Gebühren-, Sozietäts-, Haftungs- und Berufsrecht, mehr Informationen erhalten Sie unter www.ra-dr-heller.de/geschaeftsfelder/steuerberater oder per E-Mail unter mail@ra-dr-heller.de.