01.08.2003 · Fachbeitrag · Finanzgerichtsverfahren
Klagerücknahme oder Erledigung der Hauptsache: Ersparen Sie Ihrem Mandanten unnötige Kosten!
| Als Berater im finanzgerichtlichen Verfahren haben Sie sicher schon oft vor der Frage gestanden, ob die Klagerücknahme oder aber die Erklärung der Hauptsachenerledigung für Ihren Mandanten günstiger ist. Diese Frage ist nicht immer auf den ersten Blick zu beantworten. Doch entscheiden Sie sich falsch, entstehen unnötige Kosten, auf denen Ihr Mandant dann sitzen bleibt. Im folgenden Beitrag wird daher erläutert, auf welche Besonderheiten Sie bei einer Klagerücknahme und bei einer Erledigung der Hauptsache achten müssen und wann eine gerichtsgebührenfreie Klagerücknahme möglich ist. Wir geben Ihnen eine Checkliste an die Hand, mit der Sie entscheiden können, welche Prozesserklärung die günstigere ist. |
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