01.09.2003 · Fachbeitrag · Finanzgerichtsverfahren
Kostenfestsetzung bei Mehrfachqualifikation des Prozessbevollmächtigten - RA und StB
| Hat ein Kläger vor dem Finanzgericht obsiegt, so kann er seine „notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung“ vom Beklagten erstattet verlangen. Darunter fallen insbesondere auch die Kosten für seinen Prozessbevollmächtigten. Problematisch wird der Begriff der „Notwendigkeit“ dann, wenn dieser Rechtsanwalt und Steuerberater und somit mehrfach qualifiziert ist. Da dieser dann sowohl nach der BRAGO, als auch nach der StBGebV abrechnen darf, wird er im Regelfall die höheren Kosten in Rechnung stellen. Ob diese „höheren“ Kosten im Hinblick auf die Mehrfachqualifizierung erstattungsfähig sind, werden wir in diesem Beitrag analysieren. |
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