23.02.2010 | Gebührenrecht
Angemessener Zeitaufwand für die Überprüfung einer Lohnabrechnung
Das AG Hannover hat in einem Urteil folgende Eckpunkte für einen angemessenen Zeitaufwand für die Lohnabrechnung durch einen Steuerberater festgelegt (AG Hannover 27.8.09, 514 C 5214/08, Abruf-Nr. 100485):
- Als Zeitaufwand für die Überprüfung einer Lohnabrechnung (Standardfall) sind 1 bis 2 Stunden anzusetzen.
- Die Erstellung eines Gutachtens durch einen Steuerberater über konkret abgrenzbare Fragen (hier: Richtigkeit dreier Lohnabrechnungen) ist als Werkvertrag zu qualifizieren.
- Auch auf einen Werkvertrag mit einem Steuerberater ist die StBGebV und nicht § 641 BGB anzuwenden.
Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 39 | ID 133644