01.06.2003 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Anlagenbuchführung richtig abrechnen: Verschenken Sie keine Gebühren!
| Bei der Honorarabrechnung gibt es immer wieder Streitigkeiten über die Gebühren für die Anlagenbuchführung. Fraglich sein kann bereits, ob die vom Steuerberater erbrachten Leistungen nur vorbereitende Tätigkeiten für den Jahresabschluss sind oder ob es sich bereits um eine eigenständig zu beurteilende Anlagenbuchführung handelt. Häufig wird der zahlungsunwillige Mandant auch behaupten, ein Auftrag zur Erstellung einer Anlagenbuchführung sei niemals erteilt worden. Weiterhin herrscht in der Praxis Unsicherheit darüber, wie der Gegenstandswert für die Anlagenbuchführung ermittelt wird. In diesem Beitrag wird zunächst der Begriff der Anlagenbuchführung von den allgemeinen Buchführungsarbeiten des Steuerberaters abgegrenzt. Danach wird anhand eines Musterfalls aufgezeigt, wie eine entsprechende Honorarabrechnung in der Praxis aussehen könnte. |
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