01.10.1998 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Antrag auf Eigenheimzulage (§ 24 Abs. 1 Nr. 24 StBGebV): Darf ich auch Altfälle nach der Neuregelung abrechnen?
| Frage: Der Antrag auf Eigenheimzulage ist jetzt nach § 24 Abs. 1 Nr. 24 StBGebV abzurechnen. Diese neue Bestimmung gilt erst ab Inkrafttreten der 3. Änderungsverordnung, also ab dem 28.8.98 (Bundesgesetzblatt, Teil I v. 27.8.98, 2.369 ff.). Anträge dieser Art stelle ich aber bereits seit einigen Jahren. Wie rechne ich die bisherigen Anträge ab? |
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