01.10.1998 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Antrag auf Einheimzulage (§ 24 Abs. 1 Nr. 24 StBGebV): Wie errechnet sich der Gegenstandswert?
| Frage: Laut Verordnungstext gilt als Gegenstandswert die beantragte Eigenheimzulage. Handelt es sich dabei um die beantragte Eigenheimzulage eines Jahres? Gehört die Kinderzulage dazu? |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig