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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Basel II in der Praxis konsequent umsetzen: Erforderliche Prüfungshandlungen und Honorargestaltung

    | Die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater wird zurzeit im Wesentlichen durch die Auswirkungen der noch zu verabschiedenden Grundsätze der Baseler Bankenaufsicht (Basel II) beeinflusst. Das Neue an Basel II ist die individuelle Einschätzung jedes einzelnen Kreditrisikos, die im Ergebnis zu einer unterschiedlichen Gewichtung der Anrechnungsgröße auf das Eigenkapital der Kreditinstitute führt. Die Kreditinstitute beginnen jetzt bereits - nach den bisher bekannt gewordenen Grundsätzen - die Bonität des Kreditkunden zu beurteilen und nehmen ein bankinternes Rating insbesondere auch für kleine und mittelständische Unternehmen vor. Der Steuerberater als Berater des Mittelstandes muss diese Grundsätze daher bei der Abschlusserstellung unbedingt beachten, wenn er für seinen Mandanten günstige Kreditkonditionen erreichen will! Welche Auswirkungen Basel II auf die Abschlusserstellung hat, welche Plausibilitätsbeurteilungen und Prüfungshandlungen vorzunehmen sind und wie die vom Steuerberater zu erteilenden Bescheinigungen im Einzelfall aussehen müssen, wird im folgenden Beitrag ausführlich dargestellt. Darüber hinaus wird aufgezeigt, welches Honorarpotenzial sich hinter Basel II verbirgt. |