01.09.1999 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Beanstandungen und Rückfragen der Finanzämter zu eingereichten Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
| Frage: Es kommt häufig vor, daß die Finanzämter zu den eingereichten Abschluß- und Erklärungsunterlagen Rückfragen stellen, deren Beantwortung zusätzlich Zeit in Anspruch nimmt. Der Umfang solcher Tätigkeiten ist zumindest nicht absehbar bei Einreichung der Abschlüsse und Steuererklärungen an das Finanzamt und also auch nicht bei Rechnungserstellung für diese Arbeiten. Die StBGebV enthält meines Wissens keine besondere Vorschrift für solche Tätigkeiten. Wie kann bzw. muß abgerechnet werden? |
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