01.07.2000 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Bei Antrag auf Anpassung einer Steuervorauszahlung nur Mittelgebühr möglich?
| Frage: „MeinMandant vermutet im November 1999, dass seineEinkommensteuervorauszahlungen zu hoch sind Festsetzung nach 1997.Sein Umsatz ist leicht zurückgegangen. Aus der Zeichnung einersteuersparenden Kapitalanlage erwartet er außerdem eineVerlustzuweisung. Da der Umsatzrückgang nicht unbedingt einenRückgang des Gewinns bedeutet, erhalte ich den Auftrag, denvoraussichtlichen Gewinn 1999 auf Grund der bei mir gefertigtenBuchführung Januar bis Oktober 1999 hochzurechnen. |
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