01.01.2002 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Der Streitwert im FG-Verfahren von A bis Z
| Wenn sich finanzgerichtliche Verfahren für Sie als Steuerberater lohnen sollen, dann dürfen Sie keine Gebühren leichtfertig verschenken, indem Sie den Streitwert zu niedrig ansetzen. In unserer Reihe „Streitwerte im FG-Verfahren von A bis Z“ werden daher in alphabetischer Reihenfolge Streitwerte zu den gängigsten Verfahrensgegenständen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung besprochen. In diesem Beitrag werden zum Beispiel die Streitwerte für die in der Praxis häufig vorkommenden Bereiche „Aufforderung zur Buchführung“, „Einheitliche und gesonderte Feststellungen“ und „Eigenheimzulage“ erläutert. |
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