01.11.2001 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Streitwerte im finanzgerichtlichen Verfahren von A (Abgabenvergünstigung) bis Z (Zwangsversteigerung)
| Damit sich finanzgerichtliche Verfahren für den Steuerberater lohnen, darf er keine Gebühren verschenken, indem er den Streitwert zu niedrig ansetzt. Erläutert werden in alphabetischer Reihenfolge Streitwerte zu nahezu allen Verfahrensgegenständen von A wie „Abgabenvergünstigung“ bis Z wie „Zwangsversteigerung“ unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. In diesem Beitrag werden zum Beispiel die Streitwerte für die in der Praxis häufig vorkommenden Bereiche Anteilsbewertung, Außenprüfung und Aussetzung der Vollziehung erläutert. |
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