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  • 01.09.1998 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Die Berichtigung „verunglückter“ Gebührenrechnungen

    | In § 9 StBGebV sind die Voraussetzungen geregelt, die erfüllt sein müssen, damit der Steuerberater seine Vergütung fordern und gegebenenfalls auch einklagen kann. Dazu bedarf es einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung. Darin sind die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, die Vorschüsse sowie die angewandten Gebührenvorschriften und bei Wertgebühren auch der Gegenstandswert anzugeben. |