· Fachbeitrag · Sachverständigengutachten
Ihre Sachkunde ist gefragt: Erstellung von Gebührengutachten durch Steuerberater
von StB WP Gerald Schwamberger, Göttingen
| Der Steuerberater sollte für die eigene Rechnungserstellung wissen, nach welchen Kriterien ein gerichtlicher Sachverständiger im Streitfall seine Gebührenrechnung prüfen und beurteilen wird. Denn in vielen Rechtsstreitigkeiten zwischen Angehörigen der steuerberatenden Berufe und ihren Mandanten geht es um die richtige Anwendung des Gebührenrechts und die angemessene Abrechnung der erbrachten Leistungen. Dabei sind die Bedeutung, der Umfang und die Schwierigkeit der abgerechneten Tätigkeit abzuschätzen und die sich daraus ergebende Angemessenheit ist zu überprüfen. |
Formelle Grundlagen der Rechnungserteilung
Eine wesentliche Voraussetzung zur Geltendmachung und Anerkennung der Fälligkeit einer Gebührenrechnung ist ihre formelle Ordnungsmäßigkeit. So ist die Höhe der in der Rechnung des Steuerberaters verlangten Gebühr nach der Rechtsprechung der mit Gebührenfragen befassten Gerichte - z.B. OLG Düsseldorf (20.2.92, 13 U 134/91, GI 93, 151) - nur dann ordnungsmäßig, wenn die Rechnung selbst ordnungsgemäß ist.
Gemäß § 9 Abs. 1 StBGebV kann der Steuerberater seine Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. Die Rechnung ist also vom Praxisinhaber (Mandatsinhaber) selbst zu unterschreiben. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, ist der Rechnungsbetrag nicht einforderbar.
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