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  • 01.08.1999 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Die Bestimmung der angemessenen Gebühr durch den Steuerberater (§ 11 StBGebV)

    | Die StBGebV sieht bei ihren Gebührentatbeständen regelmäßig einen Rahmen vor, innerhalb dessen der Steuerberater die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen bestimmen muß. Er ist in seiner Wahl nicht frei, sondern muß objektiv insbesondere (aber nicht ausschließlich) |