01.04.2003 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Die Erstberatungsgebühr: Taktische Hinweise zur Vermeidung von Honorarausfällen
| Durch die 3. Änderungsverordnung wurde - entsprechend § 20 Abs. 1 S. 2 BRAGO - die so genannte Höchstgebühr für die Erstberatung in § 21 StBGebV aufgenommen. Das Erstberatungslimit liegt jetzt bei 180 EUR. Diese „Kappung“ des Honoraranspruchs des Steuerberaters für die „erste Beratung“ des neuen Mandanten dürfte häufig im krassen Missverhältnis stehen zu der Bedeutung, die der Rat für den Mandanten hat. Auch der zeitliche Aufwand für das Beratungsgespräch wird vielfach nicht angemessen abgedeckt. Doch wie verhält man sich nun, wenn es zum Erstberatungsgespräch kommt? Nimmt man unter Marketinggesichtspunkten in Kauf, dass sich das erste Gespräch „nicht rechnet“, in der Hoffnung auf ein neues Dauermandat? Oder sollte man bei umfangreichen und schwierigen Sachverhalten eine Erstberatung konsequent ablehnen und ggf. eine höhere Gebühr vereinbaren? Der folgende Beitrag soll dazu ein paar taktische Hilfestellungen geben. |
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