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  • 01.05.1998 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Die Rechnung des Steuerberaters muß unterschrieben sein und dem Mandanten zugehen

    | Kommt es wegen einer Honorarforderung zum Prozeß, dann erleben Steuerberater nicht selten eine Überraschung. Der (ehemalige) Mandant wendet ein, er habe keine oder aber nur eine nicht unterschriebene Rechnung erhalten. Kann der Steuerberater in diesen Fällen nicht nachweisen, daß dem Mandanten eine ordnungsgemäße Rechnung zugegangen ist, muß er mit erheblichen finanziellen Nachteilen rechnen. |